AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Stand 2022)


§ 1 – Geltung

 

Durch die Auftragserteilung werden unserer Verkaufsbedingungen als Vertragsbestandteil anerkannt. Sie gelten für die gesamt laufende und künftige Geschäftsverbindung, auch wenn in Zukunft nicht mehr besonders auf diese hingewiesen wird.

Unsere Angebote sind ausschließlich für Industrie, Handel, Handwerk, Gewerbe und Behörden bestimmt. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

§ 2 – Angebot und Abschluss

 

Angebote sind stets freibleibend. Der Auftrag und alle Nebenabreden werden erst durch schriftliche Bestätigung, die Lieferung der Ware oder durch Rechnungsstellung für den Verkäufer verbindlich. Liegt eine schriftliche Auftragsbestätigung vor, ergibt sich der Auftragsumfang und Inhalt aus dieser. Wir behalten uns die Annahme eines Auftrages ausdrücklich vor. Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn uns bekannt wird, dass sich der Kunde in Zahlungsschwierigkeiten befindet oder überschuldet ist oder ein Insolvenzverfahren gegen ihn eröffnet wurde.

 

§ 3 – Lieferung

 

Die Liefertermine und Lieferfristen verstehen sich ab Eningen.

Für jede Bestellung erheben wir eine Kostenpauschale für Versicherung und Verpackung in Höhe von 3,85 € (zzgl. gesetzl. MwSt).Unter einem Auftragswert von 60,-- € berechnen wir Mindermengenzuschlag, Versicherung und Verpackung in Höhe von 11,75 € (zzgl. gestzl. MwSt).

Lieferfristen und Liefertermine gelten nur als ca.-Fristen, es sei denn, dass wir eine schriftliche Zusage ausdrücklich als verbindlich gegeben haben. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen, nach Vertragsschluss eingetretenen Hindernissen, die wir nicht zu vertreten haben.

 

Die Rückgabe von falsch gelieferten Artikeln ist innerhalb von 14 Tagen kostenfrei möglich. Die Ware muss hierbei originalverpackt, unbenutzt und in einem einwandfreien Zustand sein. Die Rückgabe von falsch bestellten Artikeln ist innerhalb von 14 Tagen möglich. Hierbei werden pro Artikel EUR 11,50 netto zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer als Bearbeitungsgebühr erhoben.

Auch hier muss die Ware originalverpackt, unbenutzt und in einem einwandfreien Zustand sein. Die Rücknahme von nicht lagergeführten Sonderbestellungen ist ausgeschlossen.

 

 

§ 4 – Gefahrenübergang/Schäden

 

Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, wenn die Ware unser Lager verlassen hat. Erkennt der Auftraggeber Schäden an der Verpackung (Transportschäden), hat er bei der Annahme der Ware von einem Transportunternehmen die Beschädigung bescheinigen zu lassen. Transportschäden, die erst nach dem Auspacken der Ware festgestellt werden, müssen uns innerhalb 3 Tagen schriftlich gemeldet und zugegangen sein.

 

§ 5 – Preise

 

Für unsere Lieferungen und Leistungen gelten unsere am Tage der Bestellung gültigen Listenpreise, zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Wir behalten uns im Bedarfsfalle eine Preisanpassung vor, ohne dass eine Verpflichtung zur Benachrichtigung der Kunden besteht. Mit dem Erscheinen eines neuen Preis-Kataloges bzw. einer Aktualisierung des Onlineshops, werden alle früheren Preise ungültig.

 

§ 6 – Zahlungen

 

Alle Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, sofort rein netto zahlbar.

 

§ 7 – Zahlungsverzug

 

Mit Ablauf von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung gerät der Kunde spätestens in Verzug. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die in unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zurückzuholen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes - sowie die Pfändung oder Sicherstellung der Ware durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist maßgebend der Tag der Wertstellung der Gutschrift auf unserem Konto.

 

§ 8 – Eigentumsvorbehalt

 

Sämtliche gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigenturm der Firma Otto Sturm e.K.

Der Kunde ist verpflichtet, die Ware bis zum Eigentumsübergang pfleglich zu behandeln.

Ist der Kunde mit der Erfüllung unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung länger als einen Monat im Verzug, so sind wir berechtigt, die Ware heraus zu verlangen.

 

§ 9 – Gewährleistung

 

Für Sachmängel haften wir nur zu nachfolgenden Bedingungen:

Der gelieferte Gegenstand ist sofort nach Erhalt durch den Käufer auf Fehler und auf die zugesicherten Eigenschaften zu überprüfen. Er hat die Ordnungsmäßigkeit der Lieferung sofort auf dem Lieferschein zu bestätigen. Mängel hat er unverzüglich durch schriftliche Anzeige zu rügen. Wir haften nicht für Mängel, die durch unsachgemäße Bedienung oder Behandlung zurückzuführen sind. Alle Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche unseres Kunden verfallen, wenn er den Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt, bearbeitet oder ohne unsere Zustimmung Dritten zur Nachbesserung gegeben hat, bevor wir selbst Gelegenheit zur Nachbesserung hatten. Im Falle einer berechtigten, form-und fristgerechten Rüge von Mängeln führen wir nach unserer Wahl unentgeltlich Nachbesserungen , Austausch-oder Ersatzleistungen derjenigen Teile durch, der Mangelhaftigkeit wir zu vertreten haben. Sofern eine solche Gewährleistungsmaßnahme fehlschlägt, muss uns der Kunde Gelegenheit zu einem zweiten Nachbesserungsversuch geben. Schlägt auch dieser fehl, hat der Kunde ein Recht auf Rücktritt. Der Anspruch auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Mängelrügen berechtigen den Kunden nicht zur Zurückbehaltung oder Aufrechnung, es sei denn, wir haben die Rüge schriftlich anerkannt.

 

§ 10 – Probe und Ersatzstellung

 

Der Kunde haftet für die Dauer der Probe- und Ersatzstellung für Schäden durch Diebstahl, Brand, Explosion und Leitungswasser.

 

§ 11 – Erfüllungsort/Gerichtsstand

 

Erfüllungsort für alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ist Eningen. Bei Verträgen mit Vollkaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichen Sondervermögen wird Eningen als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Für die Vertragsbeziehungen gilt ausschließlich das deutsche Recht.

 

§ 12 – Allgemeines

 

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahe kommende wirksame Regelung zu treffen.

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